Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung und Anzahlung
Die Anzahl der Teilnehmer für meine Kurse (Fastenwochen, Wanderungen, Meditationskurse) ist begrenzt.
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie mir als Veranstalter den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.
Zahlung
- Für Fastenwochen im Hotel kristall-Saphir:
Zahlung der Gesamtkosten vor Ort im Hotel in bar oder mit Postcard, Maestro (EC). Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Im Falle einer verkürzten Teilnahme oder früheren Abreise bzw. bei Abbruch der Fastenwoche, egal aus welchem Grund, sind die Kurskosten in voller Höhe an mich als Veranstalter zu zahlen.
Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Anreise, Abreise, Kurtaxen oder gebuchte Extraleistungen sind nicht Bestandteil meiner Angebote und erfolgen auf eigene Kosten.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen, eine vorzeitige Abreise oder Abbruch der Fastenwoche bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet zur Erfüllung.
Der Gast verpflichtet sich bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen.
Rücktritt seitens des Teilnehmers
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ein Recht auf Rückgabe der Anzahlung besteht nicht.
Kursgebühr für die Leistungen durch den Veranstalter - Klaus-Peter Wichmann
Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei. 13 bis 3 Tage vor Kursbeginn 50% der Kurskosten. 2 bis 0 Tage vor Kursbeginn 70 % der Kurskosten, sofern der Kursplatz nicht anderweitig durch den Teilnehmer belegt werden kann. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
Wie empfehlen den Abschluss einer Annulationsversicherung.
Kosten des Hotels, Seminarhaus
Hier gelten die jeweiligen AGB des Beherbergungsbetriebes, in dem die Fastenwoche angeboten wird.
Rücktritt durch den Veranstalter
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens eine Woche vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten (z.B. Krankheit), hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
Körperliche Anforderungen Fastenkurse
Das Fastenwandern dient der Gesundheitsvorsorge und ist für Gesunde gedacht. Es ist kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Fastenwoche ist somit die gesundheitliche Eignung des Teilnehmers für das Fasten und für die Wanderung. Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er gesund ist (insbesondere nicht an einer Essstörung, an einem krankhaften Über- oder Untergewicht oder an einer Suchtkrankheit leidet), in eigener Verantwortung an der Fastenwoche teilnimmt und über 18 Jahre alt ist.
Für den Fall, dass Sie Medikamente einnehmen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem Hausarzt, der idealerweise Fastenerfahrung besitzt, über den Verlauf der Einnahme während des Fastens. Gegebenenfalls lassen Sie sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Im Zweifel bitte vorher einen Arzt zu konsultieren.
Erfüllt ein Teilnehmer nicht die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzung für die Teilnahme an der Fastenwoche und kommt es aufgrund dessen zu Schäden an seiner Gesundheit, so haftet der Veranstalter hierfür nicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde.
Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung
Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seiner Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er ausreichend versichert ist und die Veranstalterin von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt.
Die Veranstalterin haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung.
Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Kündigung und Schadenersatz) sowie deliktische Ansprüche sind von dem Teilnehmer innerhalb von 2 Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung per Email oder SMS anzumelden (Ausschlussfrist).
- Klaus-Peter Wichmann
- kp-wichmann@parami.ch
- 079 124 28 41
Nach Ablauf dieser Frist kann ein Teilnehmer diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war und nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Geltendmachung der Ansprüche unverzüglich nachgeholt hat.
Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im ausgewiesenen Preis nicht enthalten ist.
Schlussbestimmungen
Die AGB gelten für Veranstaltungen im In- und Ausland.Gerichtsstand ist Zug. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich so weit wie möglich gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.